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WEG-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft – kurz und verständlich erklärt.

Beschluss-Sammlung

Eine fortlaufende Sammlung aller in der WEG gefassten Beschlüsse. Sie sorgt dafür, dass Entscheidungen dauerhaft nachvollziehbar bleiben.

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Eigentümerversammlung

Das zentrale Beschlussorgan der WEG. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und fasst die Beschlüsse der Gemeinschaft.

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Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)

Eine angesparte Rücklage der Gemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

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Gemeinschaftseigentum

Die Teile von Gebäude und Grundstück, die allen Eigentümern gemeinsam gehören – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Bauteile.

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Hausgeld

Die monatliche Vorauszahlung jeder Einheit auf die Kosten der Gemeinschaft, abgeleitet aus dem Wirtschaftsplan und in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt.

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Jahresabrechnung

Die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres, verteilt auf die Einheiten. Im Ergebnis steht je Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

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Miteigentumsanteil (MEA)

Der rechnerische Anteil einer Einheit am gemeinschaftlichen Eigentum. Er ist der übliche Verteilerschlüssel für Kosten und häufig auch Grundlage der Stimmkraft.

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Sondereigentum

Das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder Einheit – im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum, das allen gemeinsam gehört.

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Teilungserklärung

Die Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Grundordnung der WEG festlegt.

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Umlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG)

Ein Beschluss außerhalb einer Versammlung. Seit der WEG-Reform 2020 genügt dafür die Textform (z. B. E-Mail) statt eigenhändiger Unterschrift. Grundsätzlich müssen alle Eigentümer zustimmen; die Versammlung kann jedoch für einen einzelnen Gegenstand beschließen, dass eine Mehrheit ausreicht.

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Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)

Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt die Verwaltung einen Vermögensbericht. Er weist den Stand der Erhaltungsrücklage und die wesentlichen Vermögensgegenstände der Gemeinschaft aus und ist jedem Eigentümer zugänglich zu machen.

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Verwaltungsbeirat

Ein von der Eigentümerversammlung gewähltes Gremium aus Eigentümern, das die Verwaltung unterstützt und überwacht – in selbstverwaltenden Gemeinschaften oft die treibende Kraft.

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Virtuelle Eigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1a WEG)

Seit der WEG-Reform 2020 kann die Versammlung per Beschluss die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung erlauben (hybride Versammlung). Seit dem 17.10.2024 kann die Gemeinschaft zusätzlich mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen rein virtuelle Versammlungen ohne physischen Ort beschließen – befristet auf längstens drei Jahre. Die virtuelle Versammlung muss der Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung gleichwertig sein.

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Wirtschaftsplan

Die Vorausschau der erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer WEG für ein Wirtschaftsjahr. Aus ihm ergeben sich die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse je Einheit.

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Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes. Sie ist rechtsfähig und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam.

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Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)

Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einer zertifizierten Person verwaltet wird. Der Nachweis erfolgt über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Kleine, selbstverwaltete Gemeinschaften sind ausgenommen, solange niemand die Zertifizierung verlangt.

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Fachliche Information, keine Rechtsberatung.