WEG-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft – kurz und verständlich erklärt.
Beschluss-Sammlung
Eine fortlaufende Sammlung aller in der WEG gefassten Beschlüsse. Sie sorgt dafür, dass Entscheidungen dauerhaft nachvollziehbar bleiben.
Mehr lesenEigentümerversammlung
Das zentrale Beschlussorgan der WEG. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und fasst die Beschlüsse der Gemeinschaft.
Mehr lesenErhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
Eine angesparte Rücklage der Gemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Mehr lesenGemeinschaftseigentum
Die Teile von Gebäude und Grundstück, die allen Eigentümern gemeinsam gehören – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Bauteile.
Mehr lesenHausgeld
Die monatliche Vorauszahlung jeder Einheit auf die Kosten der Gemeinschaft, abgeleitet aus dem Wirtschaftsplan und in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt.
Mehr lesenJahresabrechnung
Die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres, verteilt auf die Einheiten. Im Ergebnis steht je Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Mehr lesenMiteigentumsanteil (MEA)
Der rechnerische Anteil einer Einheit am gemeinschaftlichen Eigentum. Er ist der übliche Verteilerschlüssel für Kosten und häufig auch Grundlage der Stimmkraft.
Mehr lesenSondereigentum
Das alleinige Eigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder Einheit – im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum, das allen gemeinsam gehört.
Mehr lesenTeilungserklärung
Die Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Grundordnung der WEG festlegt.
Mehr lesenUmlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG)
Ein Beschluss außerhalb einer Versammlung. Seit der WEG-Reform 2020 genügt dafür die Textform (z. B. E-Mail) statt eigenhändiger Unterschrift. Grundsätzlich müssen alle Eigentümer zustimmen; die Versammlung kann jedoch für einen einzelnen Gegenstand beschließen, dass eine Mehrheit ausreicht.
Mehr lesenVermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt die Verwaltung einen Vermögensbericht. Er weist den Stand der Erhaltungsrücklage und die wesentlichen Vermögensgegenstände der Gemeinschaft aus und ist jedem Eigentümer zugänglich zu machen.
Mehr lesenVerwaltungsbeirat
Ein von der Eigentümerversammlung gewähltes Gremium aus Eigentümern, das die Verwaltung unterstützt und überwacht – in selbstverwaltenden Gemeinschaften oft die treibende Kraft.
Mehr lesenVirtuelle Eigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1a WEG)
Seit der WEG-Reform 2020 kann die Versammlung per Beschluss die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung erlauben (hybride Versammlung). Seit dem 17.10.2024 kann die Gemeinschaft zusätzlich mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen rein virtuelle Versammlungen ohne physischen Ort beschließen – befristet auf längstens drei Jahre. Die virtuelle Versammlung muss der Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung gleichwertig sein.
Mehr lesenWirtschaftsplan
Die Vorausschau der erwarteten Einnahmen und Ausgaben einer WEG für ein Wirtschaftsjahr. Aus ihm ergeben sich die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse je Einheit.
Mehr lesenWohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes. Sie ist rechtsfähig und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam.
Mehr lesenZertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)
Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einer zertifizierten Person verwaltet wird. Der Nachweis erfolgt über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Kleine, selbstverwaltete Gemeinschaften sind ausgenommen, solange niemand die Zertifizierung verlangt.
Mehr lesenFachliche Information, keine Rechtsberatung.