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Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)

Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt die Verwaltung einen Vermögensbericht. Er weist den Stand der Erhaltungsrücklage und die wesentlichen Vermögensgegenstände der Gemeinschaft aus und ist jedem Eigentümer zugänglich zu machen.

Fachliche Information, keine Rechtsberatung. Inhalt in redaktioneller Prüfung.

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