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Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)

Mit der WEG-Reform 2020 eingeführt: Wohnungseigentümer können verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einer zertifizierten Person verwaltet wird. Der Nachweis erfolgt über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Kleine, selbstverwaltete Gemeinschaften sind ausgenommen, solange niemand die Zertifizierung verlangt.

Fachliche Information, keine Rechtsberatung. Inhalt in redaktioneller Prüfung.

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