Zum Inhalt springen
Dovenio
Auf die Warteliste

Virtuelle Eigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1a WEG)

Seit der WEG-Reform 2020 kann die Versammlung per Beschluss die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung erlauben (hybride Versammlung). Seit dem 17.10.2024 kann die Gemeinschaft zusätzlich mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen rein virtuelle Versammlungen ohne physischen Ort beschließen – befristet auf längstens drei Jahre. Die virtuelle Versammlung muss der Präsenzversammlung bei Teilnahme und Rechteausübung gleichwertig sein.

Fachliche Information, keine Rechtsberatung. Inhalt in redaktioneller Prüfung.

Bereit, Ihre WEG selbst in die Hand zu nehmen?

Legen Sie in wenigen Minuten Ihre Gemeinschaft an – ohne Kreditkarte.