Erklärung zur Barrierefreiheit
Dovenio soll für alle nutzbar sein, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder eine Vermietung verwalten. Ein großer Teil unserer Nutzerinnen und Nutzer ist über sechzig. Zugänglichkeit ist für uns deshalb keine Randbedingung, sondern Teil der Aufgabe.
Maßstab ist die Norm EN 301 549 und die ihr zugrunde liegende Richtlinie WCAG 2.1 auf Stufe AA.
1. Stand
Dovenio ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten fortlaufend daran, unter anderem an Kontrasten, an der Größe von Bedienelementen, an Schriftgrößen und an der Bedienung mit der Tastatur.
2. Wie wir das prüfen
Jede Änderung an Dovenio läuft vor der Veröffentlichung durch eine automatische Prüfung mit dem Werkzeug axe. Geprüft wird gegen WCAG 2.0 und 2.1, jeweils Stufe A und AA, im hellen und im dunklen Modus, am Schreibtisch und am Handy. Ein kritischer oder ernster Verstoß hält die Auslieferung an. Zusätzlich prüfen wir die Tastaturbedienung der Navigation bei jedem Durchlauf.
Eine automatische Prüfung findet nicht alles. Eine formale Prüfung durch eine externe Stelle hat bisher nicht stattgefunden. Diese Erklärung beruht daher auf einer Selbstbewertung.
3. Was heute nicht durchgängig zugänglich ist
Wir nennen die uns bekannten Einschränkungen lieber, als sie zu verschweigen:
- PDF-Dokumente, die Dovenio erzeugt, etwa Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Mahnungen, sind nicht mit Strukturinformationen ausgezeichnet. Mit einem Screenreader sind sie dadurch schwer zu erfassen.
- Auswertungen, die als Diagramm gezeichnet werden, sind visuell angelegt.
- Die Videokonferenz für die digitale Eigentümerversammlung stammt von einem Dienstleister. Auf deren Zugänglichkeit haben wir nur mittelbar Einfluss.
- Von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Dokumente liefern wir aus, wie sie sind. Ob eine hochgeladene Datei zugänglich ist, entscheidet, wer sie erstellt hat.
4. Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie nicht oder nur schwer bedienen können? Oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an kontakt@dovenio.de. Wir nehmen Ihr Anliegen auf und antworten Ihnen.
Unsere vollständigen Kontaktangaben finden Sie im Impressum.
5. Rechtlicher Rahmen
Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von seinen Anforderungen aus. Diese Ausnahme gilt bei weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Dovenio liegt darunter.
Wir veröffentlichen die Angaben trotzdem, weil Sie wissen sollen, woran Sie sind. Sobald die Ausnahme für uns nicht mehr gilt, wird aus dieser Selbstauskunft eine Pflichtangabe, und wir sagen das hier.