Wirtschaftsplan anlegen und Hausgeld festsetzen
Simon Sporer · 03.09.2026
Der Wirtschaftsplan schätzt die Kosten des kommenden Wirtschaftsjahres und verteilt sie auf die Einheiten. Dovenio übernimmt dabei die komplette Rechenarbeit.
Plan anlegen und Positionen erfassen
Legen Sie im Bereich Finanzen einen neuen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr an. Erfassen Sie dann die erwarteten Kostenpositionen – Versicherung, Strom für das Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungsrücklage, Bankgebühren und so weiter. Orientieren Sie sich am Vorjahr: Wer zum ersten Mal plant, nimmt die letzte Abrechnung oder die Kontoauszüge des Gemeinschaftskontos zur Hand.
Verteilerschlüssel wählen
Jede Position bekommt einen Verteilerschlüssel. Der Standard sind die Miteigentumsanteile aus Ihren Stammdaten; daneben stehen weitere Schlüssel wie die Verteilung nach Einheiten zur Verfügung. Dovenio rechnet jede Position nach ihrem Schlüssel auf die Einheiten um – centgenau und nachvollziehbar.
Hausgeld ablesen und beschließen lassen
Aus der Summe je Einheit ergibt sich das monatliche Hausgeld: der Jahresbetrag geteilt durch zwölf. Dovenio zeigt Ihnen die Übersicht je Einheit, die Sie der Versammlung vorlegen. Wichtig: Über die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans beschließt die Eigentümerversammlung – erst der Beschluss macht das Hausgeld verbindlich.
Nach dem Beschluss
Ab dann verfolgt Dovenio die monatlichen Soll-Beträge je Einheit; eingehende Zahlungen erfassen Sie unter Finanzen (siehe Artikel „Hausgeld-Zahlungen erfassen"). Ändert sich unterjährig etwas Grundlegendes, können Sie den Plan anpassen und neu beschließen lassen.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum WEG-/Mietrecht und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
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