Hausgeld und Wirtschaftsplan einfach erklärt
Simon Sporer · 20.06.2026
Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Kostenschätzung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Er listet auf, welche Ausgaben im kommenden Jahr voraussichtlich anfallen und verteilt diese Summe nach einem festen Schlüssel auf alle Einheiten. Das Hausgeld ist Ihr persönlicher monatlicher Vorschuss-Anteil daran – also schlicht Ihr Stück vom geplanten Gesamtkuchen, aufgeteilt in zwölf Monatsraten.
Was ist der Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan ist eine Vorausschau: Vor Beginn eines Wirtschaftsjahres überlegt die Verwaltung (oder bei der Selbstverwaltung der Beirat), wie viel Geld die Gemeinschaft voraussichtlich brauchen wird. Man kann ihn sich wie einen Haushaltsplan für das gesamte Haus vorstellen.
Der Plan unterscheidet in der Regel zwei Arten von Kosten:
- Laufende Bewirtschaftungskosten – also alles, was Jahr für Jahr anfällt: Heizung und Warmwasser, Hausstrom, Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Verwaltervergütung.
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage – ein fester Sparbetrag, der für künftige größere Reparaturen zurückgelegt wird (zum Beispiel ein neues Dach oder eine neue Heizung). Diese Rücklage ist gesetzlich vorgesehen und schützt die Gemeinschaft vor plötzlichen Sonderzahlungen.
Der Wirtschaftsplan ist eine Schätzung, keine Abrechnung. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach Ablauf des Jahres fest – sie werden dann in der Jahresabrechnung mit den geleisteten Vorschüssen verglichen. Bleibt am Ende etwas übrig oder fehlt etwas, gibt es eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Wie entstehen die Hausgeld-Vorschüsse?
Aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich das Hausgeld in drei einfachen Schritten:
- Gesamtkosten schätzen: Alle geplanten Jahreskosten werden zu einer Summe addiert.
- Auf die Einheiten verteilen: Diese Summe wird nach einem Verteilerschlüssel auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Jede Einheit erhält so ihren Jahres-Anteil – das sogenannte Hausgeld-Soll.
- In Monatsraten umlegen: Der Jahresbetrag wird durch zwölf geteilt. Heraus kommt der monatliche Vorschuss, den Sie üblicherweise zum Monatsanfang an die Gemeinschaft zahlen.
Wichtig ist das Wort Vorschuss: Sie zahlen voraus auf Kosten, die erst noch entstehen. Deshalb spricht man auch von Vorauszahlungen. Damit ist immer Geld in der Kasse, um laufende Rechnungen pünktlich zu begleichen.
Damit das Hausgeld auch verbindlich gezahlt werden muss, reicht der Plan allein in der Regel nicht: Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse in der Regel in der Eigentümerversammlung (in der Regel mit einfacher Mehrheit). Erst dieser Beschluss macht die Zahlungspflicht für jede Einheit verbindlich.
Was ist ein Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Verhältnis die Gesamtkosten auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden. Nicht jede Wohnung zahlt gleich viel – die Aufteilung folgt einer festen Regel. In der Praxis kommen vor allem diese drei Schlüssel vor:
- Miteigentumsanteile (MEA): Der gesetzliche Standard. Jede Einheit hat einen im Grundbuch festgehaltenen Anteil am gemeinsamen Eigentum (oft in Tausendstel angegeben). Größere Wohnungen tragen so meist einen größeren Kostenanteil. Soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist, werden die Kosten in der Regel nach diesem Schlüssel verteilt.
- Wohnfläche: Die Verteilung erfolgt nach Quadratmetern. Das wird häufig für flächenabhängige Kosten genutzt.
- Nach Einheiten (Kopfteil): Jede Wohnung zahlt gleich viel, unabhängig von ihrer Größe. Das passt etwa für Kosten, die pro Wohnung anfallen.
Welcher Schlüssel gilt, kann sich aus der Teilungserklärung, aus Vereinbarungen oder aus einem Beschluss der Gemeinschaft ergeben. Auch unterschiedliche Schlüssel für unterschiedliche Kostenarten sind möglich. Für Heizung und Warmwasser gelten zudem besondere Regeln, die einen verbrauchsabhängigen Anteil vorschreiben. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Teilungserklärung Ihrer WEG.
Ein einfaches Rechenbeispiel
Nehmen wir eine kleine WEG mit drei Wohnungen und einer Verteilung nach Miteigentumsanteilen.
Geplante Jahreskosten laut Wirtschaftsplan:
- Laufende Kosten: 18.000 €
- Zuführung Erhaltungsrücklage: 6.000 €
- Gesamt: 24.000 €
Miteigentumsanteile der drei Wohnungen (zusammen 1.000/1.000):
- Wohnung A: 500/1.000 (große Wohnung)
- Wohnung B: 300/1.000
- Wohnung C: 200/1.000
So wird gerechnet – Gesamtkosten mal Anteil:
- Wohnung A: 24.000 € × 500/1.000 = 12.000 € im Jahr → 1.000 € im Monat
- Wohnung B: 24.000 € × 300/1.000 = 7.200 € im Jahr → 600 € im Monat
- Wohnung C: 24.000 € × 200/1.000 = 4.800 € im Jahr → 400 € im Monat
Die Probe zeigt: 12.000 € + 7.200 € + 4.800 € = 24.000 € – die geplanten Kosten sind vollständig und centgenau verteilt. Jeder Eigentümer kennt damit seinen monatlichen Vorschuss. Würde man stattdessen den Schlüssel „nach Einheiten" wählen, zahlte jede der drei Wohnungen schlicht 8.000 € im Jahr (24.000 € geteilt durch 3) – unabhängig von ihrer Größe. Am Beispiel sieht man gut, warum der gewählte Schlüssel einen großen Unterschied macht.
Mit den Zahlen Ihrer eigenen Gemeinschaft können Sie das im Hausgeld-Rechner überschlägig durchspielen.
Vom Plan zur Abrechnung – der Jahreskreislauf
Der Wirtschaftsplan steht am Anfang des Jahres, die Jahresabrechnung am Ende. Beide gehören zusammen: Der Plan legt fest, was Sie voraussichtlich zahlen, die Abrechnung prüft, was tatsächlich gebraucht wurde. Ergibt sich ein Überschuss oder ein Fehlbetrag, wird er ausgeglichen – und auf Basis der Erfahrungen entsteht der Wirtschaftsplan fürs nächste Jahr, meist etwas genauer als zuvor. Wie Sie die Abrechnung am Jahresende lesen und nachrechnen, erklärt der Beitrag Jahresabrechnung der WEG prüfen.
Gerade selbstverwaltende Gemeinschaften profitieren davon, diesen Kreislauf sauber und nachvollziehbar zu führen. Eine Software wie Dovenio unterstützt WEGs dabei, den Wirtschaftsplan zu erstellen, das Hausgeld je Einheit centgenau zu berechnen und es später bruchlos in die Jahresabrechnung zu überführen.
Die genannten Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Welche Schlüssel und Mehrheiten in Ihrer Gemeinschaft konkret gelten, ergibt sich aus Ihrer Teilungserklärung und Ihren Beschlüssen – im Zweifel hilft fachkundiger Rat.
Probieren Sie es selbst aus
Am leichtesten wird der Zusammenhang greifbar, wenn Sie ihn einmal an den Zahlen Ihrer eigenen WEG durchspielen. Legen Sie einen Wirtschaftsplan mit Ihren Kostenpositionen an, wählen Sie den passenden Verteilerschlüssel und sehen Sie, welches Hausgeld sich je Einheit ergibt – Schritt für Schritt und in Ihrem eigenen Tempo. Wie Dovenio diesen Weg abbildet, steht auf der Seite Wirtschaftsplan & Hausgeld.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum WEG-/Mietrecht und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
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