Eigentümerversammlung organisieren: Ablauf, Fristen und Checkliste
Timo Schneiders · 20.06.2026
Eine Eigentümerversammlung organisieren Sie in vier Schritten: rechtzeitig einladen (in der Regel mindestens drei Wochen vorher) mit einer vollständigen Tagesordnung, die Versammlung leiten und über die angekündigten Punkte abstimmen lassen, die Beschlüsse korrekt auszählen und alles in einem Protokoll festhalten. Wer diese Reihenfolge und vor allem die Fristen einhält, vermeidet die häufigsten formalen Fehler, die eine spätere Anfechtung von Beschlüssen ermöglichen.
Was die Eigentümerversammlung ist – und warum die Form zählt
Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsorgan Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden Beschlüsse gefasst – etwa über die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, Reparaturen oder die Entlastung der Verwaltung. In der Regel findet sie mindestens einmal im Jahr statt. Einberufen wird sie üblicherweise durch die Verwaltung; in selbstverwaltenden Gemeinschaften übernimmt das häufig der Verwaltungsbeirat oder eine dazu beschlossene Person.
Das Besondere am WEG-Recht: Die Form entscheidet über die Gültigkeit. Wird die Einladungsfrist nicht eingehalten oder ein Beschluss zu einem Thema gefasst, das nicht ordnungsgemäß auf der Tagesordnung stand, kann jeder Eigentümer den Beschluss innerhalb eines Monats anfechten. Deshalb lohnt es sich, die folgenden Schritte sauber abzuarbeiten.
Schritt 1: Einladung mit Tagesordnung – und die Frist
Die Einladung (Einberufung) muss schriftlich erfolgen – Textform genügt in der Regel, also auch per E-Mail, wenn die Gemeinschaft das so geregelt hat. Wichtig ist die Einladungsfrist: Sie beträgt in der Regel mindestens drei Wochen. Diese Frist soll allen Eigentümern Zeit geben, sich vorzubereiten und gegebenenfalls eine Vertretung zu organisieren. Rechnen Sie die drei Wochen großzügig, damit auch der Postweg passt.
Die Einladung enthält:
- Datum, Uhrzeit und Ort der Versammlung (oder Hinweise zur Online-Teilnahme, falls beschlossen)
- die Tagesordnung mit allen Punkten (TOPs), über die abgestimmt werden soll
- möglichst konkrete Beschlussanträge je TOP – also nicht nur „Dach", sondern „Beschluss über die Dachsanierung gemäß Angebot Firma X über … Euro"
Der Grundsatz lautet: Es darf in der Regel nur über Punkte beschlossen werden, die so angekündigt waren. Ein vergessener oder zu vage formulierter Tagesordnungspunkt lässt sich später nicht ohne Weiteres durch einen Beschluss heilen. Planen Sie die Tagesordnung also sorgfältig und holen Sie nötige Unterlagen (Angebote, Abrechnung, Wirtschaftsplan) vorher ein. Einen Textbaustein für die Einladung und für eine Beschlussvorlage finden Sie bei den Vorlagen – zum Kopieren und an Ihre Gemeinschaft anpassen.
Schritt 2: Durchführung und Versammlungsleitung
Zu Beginn eröffnet die Versammlungsleitung die Sitzung und stellt fest, wer anwesend oder vertreten ist (Anwesenheitsliste, Vollmachten prüfen). Nach der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung in der Regel unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig – ein festes Mindest-Quorum gibt es grundsätzlich nicht mehr. Prüfen Sie aber Ihre Gemeinschaftsordnung, falls dort abweichende Regelungen stehen.
Dann werden die Tagesordnungspunkte der Reihe nach behandelt: vorstellen, diskutieren, Antrag final formulieren, abstimmen. Eine klare, ruhige Leitung hilft enorm – sie sorgt dafür, dass jeder zu Wort kommt, aber die Versammlung nicht ausufert.
Schritt 3: Beschlüsse und Mehrheiten
Abgestimmt wird je Antrag mit Ja, Nein oder Enthaltung. Welche Mehrheit nötig ist, hängt vom Thema ab – das ist der Punkt, an dem viele unsicher werden:
- Einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) genügt für die meisten laufenden Angelegenheiten, etwa die Beschlussfassung über Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan.
- Qualifizierte Mehrheiten oder besondere Anforderungen können bei einschneidenden Maßnahmen gelten.
Wie genau die Stimmen gewichtet werden – pro Eigentümer („Kopfprinzip"), nach Miteigentumsanteilen oder nach Objekten –, richtet sich nach dem Gesetz und vor allem nach Ihrer Gemeinschaftsordnung. Das ist gemeinschaftsabhängig; im Zweifel sollten Sie das vor der Versammlung klären, damit die Auszählung am Ende stimmt. Halten Sie das Ergebnis je Antrag eindeutig fest: angenommen oder abgelehnt, mit den Stimmzahlen.
Schritt 4: Protokoll (Niederschrift)
Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie dokumentiert die gefassten Beschlüsse und ist gleichzeitig Ihr wichtigster Nachweis, falls später Fragen aufkommen. Das Protokoll enthält in der Regel:
- Ort, Datum, Beginn und Ende
- die Feststellung der Beschlussfähigkeit
- je Tagesordnungspunkt den Wortlaut des Beschlusses und das Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung)
- Unterschriften – üblicherweise der Versammlungsleitung und weiterer Personen, je nach Gemeinschaftsordnung
Verteilen Sie das Protokoll zeitnah an alle Eigentümer. Das ist auch deshalb wichtig, weil ein Beschluss in der Regel innerhalb eines Monats nach der Versammlung angefochten werden kann – die Eigentümer brauchen die Information also schnell.
Zusätzlich führt die Gemeinschaft eine fortlaufende Beschluss-Sammlung, in der alle gültigen Beschlüsse dauerhaft gesammelt werden. Sie ist über Jahre hinweg das Gedächtnis Ihrer WEG und sollte gepflegt und aufbewahrt werden.
Checkliste: Eigentümerversammlung organisieren
- [ ] Termin und Ort früh genug festlegen
- [ ] Tagesordnung mit konkreten Beschlussanträgen erstellen
- [ ] Nötige Unterlagen (Angebote, Abrechnung, Wirtschaftsplan) beilegen
- [ ] Einladung in Textform versenden – Frist (in der Regel 3 Wochen) einhalten
- [ ] Anwesenheit und Vollmachten zu Beginn prüfen
- [ ] TOPs der Reihe nach behandeln und abstimmen (Ja/Nein/Enthaltung)
- [ ] Mehrheiten je Antrag richtig auswerten und festhalten
- [ ] Protokoll schreiben, unterschreiben und an alle verteilen
- [ ] Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung übernehmen
Hinweis
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum WEG-Recht und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelheiten zu Fristen, Mehrheiten und Stimmrechten hängen vom Gesetz und Ihrer individuellen Gemeinschaftsordnung ab – im Zweifel lassen Sie strittige Punkte vorab fachkundig prüfen.
Wenn Sie Ihre Versammlung Schritt für Schritt vorbereiten möchten – von der fristgewahrten Einladung über die Tagesordnung bis zu Auszählung und Protokoll –, kann eine Software zur Selbstverwaltung wie Dovenio Sie durch genau diesen Ablauf führen und die Beschlüsse automatisch sammeln. Was das konkret bedeutet, steht auf der Seite Versammlung & Beschlüsse.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum WEG-/Mietrecht und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
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